Urheberrechte

Seit 1996 können unter gewissen Voraussetzungen neben den Funktionen Drehbuch und Regie weitere Mitwirkende am Film Mitglied von Suissimage werden.
Dies unter der Bedingung, dass Produzentin und Regie bestätigen, dass ihr Mitwirken urheberrechtlich relevant war.

In der Regel sind die Verantwortlichen für Kamera, Szenenbild und Schnitt als Miturheber:innen zu qualifizieren. Es können auch weitere Berufsgruppen wie Kostüm, Maske, Ton, Sounddesign, Spezialeffekte etc. urheberrechtlich relevante Beiträge schaffen, sofern es sich dabei um Neuschöpfungen handelt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Mitgliedschaft bei Suissimage

Um Mitglied bei Suissimage zu werden, muss der/die Filmschaffende nachweisen, dass er/sie bei mindestens einem Film einen urheberrechtlich relevanten Beitrag an ein audiovisuelles Werk geleistet hat. Konkret wird dieser Nachweis erbracht, indem sowohl die Produzentin als auch die Regie auf einem Formular von Suissimage die Miturheberschaft an einem Filmwerk unterschriftlich bestätigen. Dieses Formular muss nur bei Erstanmeldung ausgefüllt werden. Die Suissimage Mitgliedschaft ist kostenlos.

2. Bezeichnung der Miturheberschaft des Filmes bei der Werkanmeldung

Die Produzentin muss bei Werkanmeldung die an der Produktion beteiligten Personen und deren Miturheberschaft anmelden. Weitere Beteiligte können Angehörige der Funktionen Kamera, Schnitt, Szenebild usw. sein. Die Liste der Funktionen ist nicht abschliessend definiert.
Eine Entschädigung für Urheberrechte aus der Schweiz bedingt auf jeden Fall die Unterschrift der Produzentin die bestätigt, dass der/die Beteiligte einen urheberrechtlich relevanten Beitrag geleistet hat und somit zum/zur Miturheber:in wird. Diese Regelung gilt nur für Kinofilme, TV-Filme und TV-Serien.

Es ist Sache der Filmtechniker:innen, ihre Miturheberschaft bei der Produzentin geltend zu machen.

Wichtig ist es, die Produzentin darauf hinzuweisen, dass durch die Anmeldung eines/einer Filmtechniker:in als Miturheber:in die Vergütungen für Regie und Drehbuch (50 Punkte) sowie jene für die Produktion (50 Punkte) in keiner Weise geschmälert werden, da audiovisuelle Werke, bei denen zusätzliche Miturheber:innen angemeldet werden, von Suissimage mit zusätzlichen 10 Punkten angerechnet werden  (110 Punkte anstelle der üblichen 100 Punkte).