Aufnahmebedingungen
Folgende Grundsätze müssen erfüllt sein:
- Natürliche Personen, die professionell – selbständig oder unselbständig – in der Schweizer Filmbranche erwerbstätig sind und einen Beruf ausüben, der einer im Verband vertretenen Berufsgruppen angehört
- Fundierte Ausbildung und/oder adäquate berufliche Erfahrung
- Unterstützung der Verbandsziele
- Anerkennung der Statuten
Dem Antrag muss eine vollständige Filmografie beiliegen. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Korrekte Dossiers werden den Berufsgruppendelegierten zur Abklärung weitergeleitet und anschliessend dem Vorstand vorgelegt. Dieser entscheidet über die provisorische Aufnahme. Dieser Prozess kann 2-6 Wochen dauern, je nach Daten der Vorstandssitzungen. Die definitive Aufnahme wird jeweils jährlich von der Generalversammlung bestätigt.
Mitgliederbeitrag
Der jährliche Mitgliederbeitrag für Aktivmitglieder beträgt CHF 420.- (monatlich CHF 35.-). Neue Aktivmitglieder bezahlen im ersten Jahr der Mitgliedschaft einen reduzierten Beitrag von CHF 210.-.
Der jährliche Mitgliederbeitrag für Nachwuchsmitglieder beträgt CHF 75.-. Mehr zu den Bedingungen der Nachwuchsmitgliedschaft in unseren Statuten.
Details zu allen Mitgliedsarten und Beitragsreduktionen sind im Beitragsreglement aufgeführt.
Wir sind ein Berufsverband - was darfst du erwarten und was nicht
Als Berufsverband bieten wir unseren Mitgliedern Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Berufe stehen. Mehr dazu hier.
Was wir jedoch nicht sind und nicht leisten können:
- Wir sind keine Arbeitsvermittlung oder Agentur und können keine Engagements vermitteln
- Wir sind keine Gewerkschaft und können uns nicht direkt in persönliche Vertragsverhandlungen einbringen
- Wir können keinen Einfluss nehmen auf die Zusammensetzung der Crews
