Allgemeine Anstellungsbedingungen AAB

Die Allgemeinen Anstellungsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den freischaffenden Mitarbeitenden und den arbeitgebenden Produzent:innen.

Sie werden im Rahmen der Paritätischen Kommission zwischen dem Schweizer Syndikat Film und Video SSFV und den nationalen Partnerverbänden Swiss Film Producers Association SFPGruppe Autoren, Regisseure, Produzenten GARPSwissfilm Association SFA, Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz ARF/FDS und der IG Unabhängige Schweizer Filmproduzenten ausgehandelt.

Nach der Einführung der arbeitsgesetzkonform revidierten Allgemeinen Anstellungsbedingungen AAB Wochenengagement per 1. Januar 2020 zeigte sich, dass gewisse «Unschärfen» in den Formulierungen immer wieder zu ähnlichen Fragen führten.

Aus diesem Grund beschloss die Paritätische Kommission (PK) 2023, diesen «Unschärfen» mittels geringfügiger redaktioneller Anpassungen in den AAB sowie durch ein Erläuterungsdokument zu begegnen, welches die Anwendung einzelner Artikel in der Praxis aufzeigt. Aufgrund der intensiven und aufwändigen Verhandlungen zur neuen Richtlohnliste im 2024 pausierten die AAB-Verhandlungen und wurden erst zweiten Quartal 2025 wiederaufgenommen.

Die revidierten AAB Wochenengagement und das neue Erläuterungsdokument wurden sowohl von der PK als auch von den jeweiligen Gremien der Verbände - bei uns die Delegiertenversammlung - gutgeheissen und sind per 1. Januar 2026 gültig.

Das neue Dokument «Erläuterungen zu den AAB Wochenengagement 2026» ist kein rechtsverbindliches Dokument. Es ist als Handlungsanleitung zu verstehen und beschreibt mit erklärenden Zusätzen und Beispielen die Anwendung der AAB in der Praxis. Es wird in regelmässigen Abständen geprüft und gegebenenfalls angepasst, wenn neue Fragestellungen auftauchen.

 

Für Tagesengagements sind nach wie vor die Allgemeinen Anstellungsbedingungen AAB 2014 gültig.