Pensionskasse für Filmschaffende VFA/FPA

Die Vorsorgestiftung Film und Audiovision vfa/fpa bietet Vorsorgelösungen, die auf die speziellen Bedürfnisse von Freischaffenden und Selbständigerwerbenden der Filmbranche Rücksicht nehmen.

Wer für verschiedene Filmprojekte arbeitet und damit jeweils in befristeten Arbeitsverhältnissen bei wechselnden Arbeitgebern steht, gilt als freischaffend.

Als Freischaffende:r werden sie von der Arbeitgeberin zwar bei AHV-, IV usw. versichert, bei einer Beschäftigungszeit von weniger als drei Monaten besteht aber kein Obligatorium einer BVG-Versicherung. Auch liegt das Jahreseinkommen bei einem einzelnen Arbeitgeber oft unter der Eintrittsschwelle ins BVG-Obligatorium von CHF 22’680 (Stand 2025).

Dank den zwischen den Branchenverbänden ausgehandelten Allgemeinen Anstellungsbedingungen (AAB) zahlen Arbeitgeber:innen ab dem ersten verdienten Franken BVG-Beiträge für alle Freischaffenden, die bei der vfa versichert sind und die die Arbeitgeber:in vorgängig darüber informieren.