Befristete Arbeitsverhältnisse

Filmschauspieler:innen und Filmtechniker:innen arbeiten meist in befristeten Arbeitsverhältnissen, die typischerweise von einem einzigen Tag bis zu mehreren Monaten dauern können.

Jeder neue Job bedeutet neue Vertragsverhandlungen mit einer neuen Arbeitgeberin. 

Die in der paritätischen Kommission zwischen dem Schweizer Syndikat Film und Video SSFV und dem Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz ARF/FDS sowie den Produzentenverbänden Swiss Film Producers’ Association SFPGruppe Autoren Regisseure Produzenten GARPSwissfilm Association SFA und Unabhängige Schweizer Filmproduzenten IG ausgehandelten Richtlöhne und der Muster-Arbeitsvertrag helfen hier weiter.