Die Prämie für die Berufsunfallversicherung ist individuell je nach Firma und beläuft sich zwischen 0.5 % – 1 % des Bruttolohnes und ist vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung beträgt ca. 1-2 % des Bruttolohnes und kann dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen werden.
Abredeversicherung für Nichtberufsunfall (NBU), damit keine Versicherungslücke entsteht
Wer seine Arbeitsstelle verlässt, bleibt noch 31 Tage gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dann endet der Versicherungsschutz über den Arbeitgebenden. Freischaffende haben die Möglichkeit, die Nichtberufsunfallversicherung zu verlängern. Dies ist mit der sogenannten Abredeversicherung, maximal für sechs weitere Monate. Wer eine solche abschliesst, ist zu den gleichen Konditionen versichert wie «normale» Angestellte: Sie haben dieselben Versicherungsleistungen zugute wie Angestellte, die in ihrer Freizeit einen Unfall haben. Voraussetzung ist, dass man vor Abschluss der Abredeversicherung am Arbeitsplatz auch gegen Nichtberufsunfälle versichert war.
Abschluss einer Abredeversicherung
Die Abredeversicherung muss bei der UVG-Versicherung des Arbeitgebers abgeschlossen werden. Die Prämie kostet CHF 45 für jeden angebrochenen Kalendermonat. Die Abredeversicherung muss vor Ablauf der 31-tägigen Frist abgeschlossen und einbezahlt werden. Sie kann für eine Dauer von maximal 6 Monate abgeschlossen werden.
Bei der SUVA kann diese Abredeversicherung (und auch die Verlängerung) online getätigt werden.
Wichtig: Die Abredeversicherung kann nicht gekündigt werden, Prämienrückerstattungen sind nicht möglich. Es empfiehlt sich daher, die Abredeversicherung nur für die sicher benötigte Zeitdauer abzuschliessen.
Das Berufsunfallrisiko kann nicht durch die Abredeversicherung gedeckt werden, weil nur die Nichtberufsunfallversicherung weitergeführt wird.