Erwerbsersatzentschädigung EO: Mutter- und Vaterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Frauen haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80% des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag.

Erwerbstätige Männer haben Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub nach Geburt ihres Kindes. 

Mutterschaftsentschädigung für freischaffende Arbeitnehmerinnen mit mehreren Arbeitgebenden

Die Mutterschaftsentschädigung kann von der Mutter direkt nach der Geburt bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden. Für den Antrag ist die Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung auszufüllen, welches vom letzten Arbeitgebenden zu unterzeichnen ist.

Für jeden Arbeitgebenden innerhalb der letzten 12 Monate muss zusätzlich ein Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung ausgefüllt werden.

Mutterschaftsentschädigung für arbeitslose Arbeitnehmerinnen ohne Arbeitslosenentschädigung

Zusätzlich zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung ist eine Arbeitgeberbescheinigung (für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung) auszufüllen und der Ausgleichskasse einzureichen.

 

Ansprüche auf Mutterschaftsentschädigungen können bis 5 Jahre nach Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs geltend gemacht werden. Danach verfallen sie ohne weitere Ansprüche.

Weiterführende Informationen des SECO zum Arbeitsschutz von Schwangeren und Stillenden.