Soziale Sicherheit

Mehr zur sozialen Sicherheit:
Suisseculture Sociale - Übersicht Sozialversicherungen
Das Vorsorgeportal für Künstler*innen: Sein oder Nichtsein

In finanziellen Notlagen empfehlen wir den Solidaritätsfonds Suissimage (Personen aus der Schweizer Filmbranche) oder den Sozialfonds von Suissculture Sociale (professionelle Kulturschaffende). 

Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

Für unselbständig erwerbende Mitarbeitende sind die AHV-, IV- und EO-Beiträge durch den Arbeitgeber abzurechnen.
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Berufliche Vorsorge / Pensionskasse PK

Die Vorsorgestiftung Film und Audiovision berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse der freischaffenden ArbeitnehmerInnen sowie der Arbeitgeber
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Arbeitslosenversicherung ALV

Bei der ALV sind alle Arbeitnehmenden versichert. Sie erhalten den vorübergehenden Erwerbsausfall bei Verlust der Arbeitsstelle zu 70% des versicherten Verdienstes in Taggeldern ausbezahlt.

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Mutterschaftsentschädigung MSE

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80% des
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Familienzulagen

Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden. Seit 2013 auch alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen.
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Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung BU/NBU

Die Arbeitnehmenden sind durch den Arbeitgeber gegen Berufsunfall (BU) zu versichern, die Prämie wird vom Arbeitgeber bezahlt.
Die Arbeitnehmenden sind ebenso gegen Nichtberufsunfall (NBU)
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Lohnausfall- / Krankentaggeldversicherung

Eine Taggeld- oder auch Lohnausfallversicherung entrichtet Leistungen, wenn die versicherte Person infolge Krankheit oder Unfall nicht arbeitsfähig ist.
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Solidaritätsfonds Suissimage

Die Genossenschaft Suissimage darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zehn Prozent ihrer Einnahmen für kulturelle und soziale Zwecke verwenden. Die Mittel für soziale Zwecke werden der

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Sozialfonds Suisseculture Sociale

Der Sozialfonds von Suisseculture Sociale bietet Unterstützung von professionellen Kulturschaffenden

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Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

Für unselbständig erwerbende Mitarbeitende sind die AHV-, IV- und EO-Beiträge durch den Arbeitgeber abzurechnen.
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Berufliche Vorsorge / Pensionskasse PK

Die Vorsorgestiftung Film und Audiovision berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse der freischaffenden ArbeitnehmerInnen sowie der Arbeitgeber
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Arbeitslosenversicherung ALV

Bei der ALV sind alle Arbeitnehmenden versichert. Sie erhalten den vorübergehenden Erwerbsausfall bei Verlust der Arbeitsstelle zu 70% des versicherten Verdienstes in Taggeldern ausbezahlt.

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Mutterschaftsentschädigung MSE

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80% des
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Familienzulagen

Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden. Seit 2013 auch alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen.
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Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung BU/NBU

Die Arbeitnehmenden sind durch den Arbeitgeber gegen Berufsunfall (BU) zu versichern, die Prämie wird vom Arbeitgeber bezahlt.
Die Arbeitnehmenden sind ebenso gegen Nichtberufsunfall (NBU)
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Lohnausfall- / Krankentaggeldversicherung

Eine Taggeld- oder auch Lohnausfallversicherung entrichtet Leistungen, wenn die versicherte Person infolge Krankheit oder Unfall nicht arbeitsfähig ist.
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Solidaritätsfonds Suissimage

Die Genossenschaft Suissimage darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zehn Prozent ihrer Einnahmen für kulturelle und soziale Zwecke verwenden. Die Mittel für soziale Zwecke werden der

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Der Sozialfonds von Suisseculture Sociale bietet Unterstützung von professionellen Kulturschaffenden

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