Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht.
Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu gehören insbesondere:
- Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch)
- Anzügliche Bemerkungen und sexistische «Witze»
- Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen
- Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen
Was tun bei sexueller Belästigung?
Fühlen Sie sich oder fühlt sich jemand in Ihrer Umgebung betroffen oder haben Sie Zweifel, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt, helfen speziell ausgebildete Ansprechpersonen weiter.
In grösseren Betrieben übernehmen oft Personalfachleute die Funktion der Ansprechperson. Für kleine Betriebe empfiehlt es sich, externe Fachleute der kantonalen Fachstellen beizuziehen.
Die Fachleute dieser Ansprechstellen nehmen diese Anliegen ernst, sind verschwiegen und informieren Betroffene über ihre Rechte und die Möglichkeiten, sich gegen sexuelle Belästigungen zu wehren. Solche Gespräche sind 100% vertraulich. Ohne die Einwilligung der Rat suchenden Person werden keine weiteren Schritte eingeleitet.
Weitere Informationen zu Sexuelle Belästigung sind im beiliegenden Ratgeber des EDI aufgeführt oder unter www.sexuelle-belästigung.ch
Betroffene können sich an die kantonalen Fachstellen wenden:
Kanton Zürich, Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann
Leiterin Helena Trachsel, helena.trachsel@ji.zh.ch, 043 259 25 72
Stadt Zürich, Fachstelle für Gleichstellung ZFG
Leiterin Anja Derungs, Anja.Derungs@zuerich.ch, 044 412 48 68
Kanton Bern, Fachstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern
Leiterin Barbara Ruf, barbara.ruf@sta.be.ch, 031 633 75 77
Kanton Basel-Stadt, Arbeitsinspektorat
Regine Mohr, regine.mohr@bs.ch, 061 267 88 13
Kanton Graubünden, Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann
Stadt Genf, Service pour la promotion de l’égalité entre homme et femme (SPPE)
Héloïse Roman, heloise.roman@ville-ge.ch, 022 388 74 50
Kanton Genf, Service pour la promotion de l’égalité entre homme et femme (SPPE)
egalité@etat.ge.ch, 022 301 37 00
Centre LAVI de Genève, info@centrelavi-ge.ch, 022 320 01 02
Kanton Freiburg, Büro für Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen
Leiterin Geneviève Beaud Spang, genevieve.beaud@fr.ch, 026 305 23 86
Kanton Neuchâtel, Office de la politique familiale et de l’égalité (OPFE)
Leiterin Nicole Baur, Nicole.Baur@ne.ch, 032 889 61 20
Kanton Waadt, Bureau de l’égalité entre femmes et hommes (BEFH)
Leiterin Maribel Rodriguez, maribel.rodriguez@vd.ch, 021 316 61 24
Kanton Jura, Bureau de l’égalité
Leiterin Angela Fleury, angela.fleury@jura.ch, 032 420 79 00
Kanton Wallis, Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie
Amtschefin Isabelle Darbellay Métrailler, egalite-famille@admin.vs.ch, 027 606 21 20
Kanton Tessin, Pari opportunità
Delegierte Rachele Santoro, 091 814 45 00