Wichtiger Hinweis zur Umstellung in die teilautonome Vorsorgelösung: Aufgrund der angekündigten Umstellung per 1.1.2020 benötigt die Durchführungsstelle die Meldung sämtlicher Personalmutationen und Lohnanpassungen, die noch das Jahr 2019 betreffen, bis spätestens am 31.12.2019. Allfällige Anpassungen sind uns bis spätestens 31.12.2019 schriftlich (E-Mail an info@vfa-fpa.ch) zu melden.
Aufgrund der Umstellung von der Vollversicherung zur teilautonomen Vorsorgelösung auf 1.1.2020 sind ausnahmsweise keine rückwirkenden Mutationen mehr möglich. Bei Unklarheiten oder Fragen ist die Durchführungsstelle der vfa/fpa zu kontaktieren.