Massnahmen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor

Wir teilen Ihnen mit, dass auf der Seite https://www.bak.admin.ch/coronavirus die neusten Informationen in Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor verfügbar sind. Sie können Ihre Gesuche einreichen.

Bitte beachten Sie: Reichen Sie Gesuche für Unterstützungsmassnahmen bei den jeweiligen Anlaufstellen ein. Das Bundesamt für Kultur (BAK) bearbeitet keine Gesuche.

- Über Gesuche um Liquiditätshilfen für nicht gewinnorientierte Kulturnternehmen sowie über Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende entscheidet der jeweilige Kanton.

- Gesuche um Nothilfen für Kulturschaffende zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten werden vom Verein Suisseculture Sociale geprüft.

- Gesuche um Finanzhilfen für Laienvereine im Kulturbereich werden von den angegebenen Dachverbänden bearbeitet.

Übersicht aller Massnahmen als pdf

Daniel Menna
Stv. Leiter Stabsstelle Kommunikation  
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Kultur BAK

Zurück