BAK-Studie: Beschäftigung der Filmtechniker*innen - eine Datenanalyse der Filmstandortförderung 2016-2020

Die Filmförderung des BAK verfügte bis anhin über wenig Detailinformationen über die Situation der Filmtechniker/innen auf den Filmprojekten. Die Produktionsfirmen reichen mit dem Gesuch ein Budget ein, bei der Auszahlung werden die Verträge der Chefposten nachgewiesen und bei der Abrechnung wird die gesamte Lohnsumme gemeldet.

Diese Situation hat sich mit der Einführung der Standortförderung geändert. Die Produktionsfirmen müssen bei Auszahlung 70% der Kosten vertraglich nachweisen, und dies ist am einfachsten mit den Arbeitsverträgen. Das FiSS-Monitoring erlaubt deshalb, mit relativ kleinem Aufwand eine Standortbestimmung zu machen, welche effektiven Löhne 2016 bis 2020 auf den unterstützten Projekten bezahlt wurden. Dies ergibt kein vollständiges Bild der gesamten Filmproduktion, aber ein realistisches Bild für den Teil der Filmproduktion, der als gut ausfinanziert betrachtet werden kann.

Es wurden die Filme der ersten vier Jahre FiSS untersucht. Filme mit Standortförderung machten nur ein Drittel der Anzahl der Kinofilme, jedoch wegen ihrer höheren durchschnittlichen Budgets zwei Drittel der Schweizer Finanzierung aus. Von der Schweizer Finanzierung machen die Kosten für die Equipe 34% aus. Von diesen Kosten sind aber nur drei Viertel für FiSS anrechenbar:

Nicht anrechenbar sind insbesondere Kosten der Produktion, von Mitarbeiter/innen mit Wohnsitz im Ausland sowie leitende Angestellte der Produktionsfirma. Bei der Ausgabenliste wurden wegen der fehlenden Vergleichbarkeit Regie und Drehbuch ausgeschlossen. Die Liste umfasst drei Viertel der anrechenbaren Kosten. Von der Hälfte der Löhne waren Verträge vorhanden, die wiederum zwei Drittel der Lohnkosten der Ausgabenliste ausmachen. Es handelt sich damit um die wesentlichen Posten.

Bern, 31. Juli 2021 Matthias Bürcher

https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/kulturschaffen/film1/statistiken-und-publikationen---film/weitere-publikationen---film.html

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