Das Zürcher Modell der pauschalisierten Ausfallentschädigung, mit der eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Kulturschaffende ins Leben gerufen worden war, darf leider auf Geheiss des Bundes nicht weitergeführt werden. Für den zweiten vorgesehenen Zeitraum von Februar, März und April 2021 ist das vereinfachte Verfahren nicht mehr anwendbar. Mehr dazu hier