Richtlöhne im Wochenengagement

Ein Wochenlohn bezieht sich auf 50 Arbeitsstunden. Die aufgeführten Richtlöhne sind empfohlene Grundlöhne, welche zuzüglich Ferienentschädigung den Bruttolohn ergeben. 

Die Richtlöhne sind in drei Lohnstufen eingeteilt, aufbauend auf der Berufserfahrung. Sie gelten für MitarbeiterInnen mit nachgewiesener Berufserfahrung. Je nach Qualifikation des Mitarbeiters, Projekt- und Produktionsbedingungen sind die Löhne von Fall zu Fall mit den Produzenten auszuhandeln.
 

Start der Verhandlungen zur Richtlohnliste mit den Produzentenverbänden 

Mit einer Auftaktsitzung der Paritätischen Kommission am 5. Dezember 2022 hat die neue Lohnrunde der Wochenengagements begonnen. Themen sind eine neu strukturierte Liste mit einer kategorisierten Lohnstruktur sowie ein Teuerungsausgleich. 
Bei der neuen Lohnstrukturliste wurden zahlreiche Kriterien wie Budgetverantwortung, Personalverantwortung, Ausbildung und berufliche Vorkenntnisse sowie künstlerische, technische, gestalterische und organisatorische Verantwortung gewichtet, mit dem Ziel, mehr Fairness und Übersicht in die Liste zu bringen. Ebenso haben sich viele unserer Berufsprofile in den letzten Jahren stark verändert und auch diesem Umstand soll mit der neuen Liste Rechnung getragen werden. Die letzten Lohnverhandlungen mit den Produzentenverbänden liegen bereits 13 Jahre zurück.
 

Neue Richtlohnliste per 1. November 2016

Nach zwei Sitzungen der Paritätischen Kommission vom 11. Juli 2016 und 22. September 2016 wurde eine neue Richtlohnliste bei den Wochenlöhnen im Bereich Spiel- und Dokumentarfilm verabschiedet. Die Verbände SFPGARP, IG und ARF/FDS stimmten der Aufnahme neuer sowie der Streichung nicht mehr zeitgemässer Berufsbezeichnungen zu. Das Lohnniveau bleibt unverändert auf dem Stand von 2009.