AAB
Die Allgemeinen Anstellungsbedingungen (AAB) regeln die Beziehungen zwischen den freischaffenden Mitarbeitenden und den Produzenten. Die AAB sowie die empfohlenen Richtlöhne werden im Rahmen der Paritätischen Kommission zwischen dem SSFV und den Partnerverbänden Schweiz. Verband der Filmproduzenten (SFP), Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten (GARP), Swissfilm Association (SFA) und dem Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (ARF/FDS) ausgehandelt. Die Mitglieder der unterzeichnenden Verbände respektieren die AAB und die Richtlöhne, die ausserdem vom Bund im Rahmen der Verordnung über die Filmförderung des Bundesamtes für Kultur (BAK) anerkannt sind.
Die AAB wurden in den Jahren 2005 und 2006 in der Paritätischen Kommission revidiert. Im Jahr 2007 wurde eine neue Spesenregelung vereinbart und in der Folge die betreffenden Artikel angepasst.
Die aktuelle Ausgabe ist gültig seit dem 1. Januar 2007.
Arbeitsvertrag
Der Muster-Arbeitsvertrag, der sich auf die AAB beruft, berücksichtigt ebenso die Abzüge für die Sozialversicherungen – AHV/AIV/ALV, BVG, NBU – sowie die Ferienzuschläge und die Familienzulagen. Diese Abzüge und Zuschläge sind obligatorisch. Für die freischaffend Beschäftigen (mit befristeten Arbeitsverhältnissen bei verschiedenen Arbeitgebern), die künstlerischen und technischen Mitarbeitenden, gelten dieselben gesetzlichen Grundlagen für die Sozialleistungen, wie für die Beschäftigten mit einem festen Anstellungsverhältnis.
