Zürcher Filmpreis 2020: Vergabekonzept wird angepasst

2019 hat die Zürcher Filmstiftung von der Stadt Zürich die Aufgabe übernommen, einen Filmpreis zu organisieren und zu vergeben. Die Filmstiftung konzipierte daraufhin den Zürcher Filmpreis von Grund auf neu und beschloss ein Vergabeverfahren, das so noch nie durchgeführt worden war. Eine Fachjury wurde mit einer Publikumsjury kombiniert und der Preis im Rahmen des Zurich Film Festival vergeben. Den Stresstest hat dieses Verfahren im ersten Jahr seiner Durchführung jedoch nicht bestanden. Dies zeigten die Reaktionen der Öffentlichkeit und die selbstkritische Reflexion innerhalb der Stiftung. Für die Vergabe ab 2020 wurde die Vergabepraxis deshalb angepasst.

Welche Ziele verfolgt die Zürcher Filmstiftung mit der Vergabe des Filmpreises?
Die Vergabepraxis wurde mit Blick auf drei Grundsatzüberlegungen angepasst: In erster Linie ist der Zürcher Filmpreis der Filmstiftung eine Würdigung und Anerkennung besonderer Leistungen im Filmschaffen. Das Preisgeld ist zweitens als Förderung anzusehen und wird bedingungslos ausbezahlt. So kann es dem/der Preisträger/in Zeit für kreative Arbeit schenken oder ein neues Projekt finanziell unterstützen. Und drittens soll das Label «Zürcher Filmpreisgewinner/in» über die Kantonsgrenzen hinaus mittel- bis langfristig zu einem Qualitätssiegel werden.

Die Vergabepraxis des Zürcher Filmpreises ab 2020
Eine jährlich wechselnde Fachjury trifft die Entscheidung über die Preisvergabe. Sie besteht weiterhin aus drei Dreiergremien: Eine dreiköpfige Jury für den Kurzfilm, eine für den langen Dokumentarfilm und eine für den langen Spielfilm. In jeder der drei Kategorien gibt es eine Auszeichnung für den besten Film. Neu ist, dass jede Jury zusätzlich zwei besondere Leistungen auszeichnet, beispielsweise für Kamera, Musik, Schnitt, Drehbuch, Schauspiel und weitere am Film beteiligte Personen. Der Zürcher Filmpreis trägt damit dem Umstand Rechnung, dass jedes Filmwerk nur durch die Zusammenarbeit vieler Beteiligter entsteht.
Die Summe der Preisgelder beträgt unverändert 100'000 CHF. Der beste Film in den Kategorien Dokumentarfilm und Spielfilm ist mit jeweils 20'000 CHF dotiert, die Auszeichnungen für besondere Leistungen mit 10'000 CHF. In der Kategorie Kurzfilm erhält der beste Film 10'000 CHF, die ausgezeichneten Personen 5'000 CHF.

Für den Zeitpunkt der Preisverleihung wird auf Bewährtes zurückgegriffen und so findet die Veranstaltung wieder Anfang November statt. Man orientiert sich damit auch an den Filmpreisverleihungen anderer Kantone wie Bern und Basel. Zudem besteht mit diesem Termin die Möglichkeit, dass der Zürcher Filmpreis zum Gradmesser für den Schweizer Filmpreis wird, denn die eingereichten Filme sind erfahrungsgemäss zu einem grossen Teil deckungsgleich.
Als Form für die Verleihung schwebt der Stiftung eine Art Fest des Zürcher Films vor - ein Ort, an dem sich einmal pro Jahr die Filmschaffenden der Region treffen und sich mit der interessierten Bevölkerung austauschen. Wie genau die Veranstaltung gestaltet wird, entscheidet sich im Laufe des Jahres. Und wie sich die Veranstaltung weiterentwickelt, welchen Umfang sie hat, was funktioniert und was nicht, werden im Anschluss an die Durchführung im Herbst 2020 wiederum die gemachten Erfahrungen zeigen.

Die Ausschreibung des Zürcher Filmpreises wird Anfang Sommer publiziert. Die Besetzung der Fachjury 2020 wird zeitgleich bekannt gegeben.

Weitere Auskünfte erteilt:
Julia Krättli, Geschäftsführerin Zürcher Filmstiftung, julia.kraettli@filmstiftung.ch, 043 960 35 35

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