vfa/fpa Update: Ausstieg der AXA aus der Vollversicherung

Information des Stiftungsrats vfa/fpa vom 11. Mai 2018 an die Stifterverbände der Vorsorgestiftung Film und Audiovision vfa

Die vfa ist seit ihrer Gründung vertraglich mit der Winterthur Versicherung verbunden, die heute dem französischen Konzern AXA gehört. Seit der Gründung gilt das so genannte Vollversicherungsmodell. Demnach ist die AXA nicht nur verantwortlich für die Durchführung der Versicherung, sondern sie garantiert der vfa auch, dass sie jederzeit 100% der Leistungen gegenüber unseren Versicherten deckt. Diese vollumfängliche Deckung nennt sich „Vollversicherung“.

Am 10. April 2018 hat die AXA den Medien und auch uns mitgeteilt, dass sie ihr Geschäftsmodell ändern wolle, da sie als Anbieterin von Vollversicherungen im Vergleich zu autonomen Vorsorgeeinrichtungen in ihrer Anlagestrategie durch gesetzliche und regulatorische Bestimmungen allzu rigiden Sicherheitsanforderungen unterworfen werde. Als Lebensversicherer müsse sie nämlich höhere Kapitalanforderungen einhalten als eine Vorsorgeeinrichtung. Weil sie aufgrund der restriktiven Vorgaben nur in risikoarme Anlagen investieren könne, sei die Rendite nicht ausreichend, um den BVG-Mindestzinssatz und die Finanzierung der Langlebigkeit der Rentnerinnen und Rentner zu den aktuellen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Die AXA hat ursprünglich geplant, alle Vollversicherungsmodelle per 1. Januar 2019 umzuwandeln. Inzwischen haben wir mit der AXA erste Verhandlungen geführt, und diese hat sich nun bereit erklärt, den Systemwechsel bei der vfa erst auf 1. Januar 2020 zu vollziehen. Wir sind sehr froh über diese Verlängerung, denn die Neuerungen stellen uns als Stiftung vor grosse Herausforderungen.

Nach wie vor ist die vfa eine sehr gesunde Pensionskasse. So haben wir einen so genannten Deckungsgrad von über 102%; das bedeutet, dass unsere Verpflichtungen gegenwärtig mehr als gedeckt sind.

Die AXA hat uns in Aussicht gestellt, dass durch diesen Systemwechsel für die betroffenen Pensionskassen zusätzliches Risikokapital frei werde, so dass wir heute davon ausgehen können, dass sich der Deckungsgrad noch zusätzlich erhöhen wird, wenn wir ab 2020 unser Vermögen selbständig verwalten. Gleichzeitig wird sich dafür der heute relativ hohe Risikozins reduzieren.

Die AXA bietet uns mit einem so genannten Anlageversicherungsvertrag auch die Möglichkeit die langjährige Zusammenarbeit weiterzuführen. Das ist selbstverständlich eine Option, die wir ganz ernsthaft prüfen. Wir sind es unseren Versicherten aber schuldig, dass wir jetzt noch mehr nach Alternativen Ausschau halten als dies vorher der Fall war. So stellen wir uns natürlich auch die Frage, ob wir weiterhin bei der AXA verbleiben wollen oder ob uns eine andere Versicherung bessere Konditionen bieten kann. Es geht darum, die beste Lösung für unsere Versicherten zu finden, und da sind verschiedene Szenarien denkbar. Zudem sind wir im Gespräch mit anderen Pensionskassen, die in einem ähnlichen Segment tätig sind.

Auch wenn uns das Schreiben der AXA vom 10. April 2018 überrascht hat, sind wir guten Mutes und zuversichtlich, die für unsere Versicherten optimale Lösung zu finden. Und dank der ausgesprochen gesunden Struktur haben wir die besten Voraussetzungen, auch in Zukunft erfolgreich zu bestehen.

Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden über unsere Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüssen

Im Namen des Stiftungsrats:

Thomas Tribolet 
Präsident 

Daniel Brülhart
Vizepräsident

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