GARP, IG und SFP in Zusammenarbeit mit dem SSFV und unterstützt vom ARF/FDS haben das Corona-Schutzkonzept für Spielfilm-Dreharbeiten verabschiedet. Dieses bildet die Grundlage für die Wiederaufnahme der Dreharbeiten. Die durch die Umsetzung der Schutzkonzepte notwendigerweise entstehenden Mehrkosten werden grundsätzlich ebenfalls durch die COVID-Verordnung Kultur des Bundes gedeckt, und zwar für Dreharbeiten bis 31.10.2020. Entsprechende Gesuche müssen demnach bei den zuständigen kantonalen Stellen eingereicht werden. Das ist der Stand heute, wie er durch Cinéforom bei den kantonalen Kulturbeauftragten bestätigt wurde.
Schutzkonzept Covid-19 für Dreharbeiten von Langspielfilmen und Serien in der Schweiz