Die AXA hat am 10. April 2018 bekannt gegeben, dass sie ab 2019 keine BVG-Vollversicherungen mehr anbieten wird. Davon ist auch die vfa betroffen. Die AXA hat den Stiiftungsrat der vfa informiert, dass sie weiterhin die Risiken Tod und Invalidität versichern und ihre Dienstleistungen im administrativen Bereich erbringen will, dass aber künftig die Verantwortung für den Sparteil - das sogenannte Anlagerisiko - sowie die Sicherstellung der zukünftigen Renten bei der vfa liegen wird.
Am 23. April 2018 trifft sich der Stfitungsratsausschuss mit Vertretern der AXA, um sich detailliert über die konkreten Schritte und den zeitlichen Ablauf informieren zu lassen. Anschliessend wird der Stiftungsrat das weitere Vorgehen beraten und evaluieren, was für die vfa im Interesse all unserer Versicherten die beste Lösung ist.