Kulturförderung statt Kulturverwaltung!
Nachdem der Bundesrat den eidgenössischen Räten anstelle eines Kulturförderungsgesetzes ein Kulturverwaltungsgesetz vorgelegt hatte, erfuhr diese schwache Vorlage in der WBK des Nationalrates einige Verbesserungen, die im Sinne der Kulturschaffenden sind. Die meisten davon fanden nun im Nationalrat an den Debatten in der Herbstsession 2008 und an der gestrigen Eröffnung der Frühlingssession eine Mehrheit.
Mit Genugtung nimmt die Suisseculture Kenntnis davon, dass die Stiftung Pro Helvetia nach dem Willen des Nationalrates ihre Unabhängigkeit beibehalten und der Stiftungsrat, nicht der Bundesrat, für deren strategische Führung zuständig sein wird. Ebenso erfreulich ist, dass die Pro Helvetia nun weiterhin umfassende Kulturförderung unabhängig betreiben kann und, im Gegensatz zur Absicht des Bundesrates, Werkbeiträge an Kulturschaffende ausrichten kann.
Mit Bedauern nehmen die Kulturschaffenden Kenntnis davon, dass eine Mehrheit des Nationalrates keinen Kulturrat wünscht. Dieses Gremium, das den Bundesrat und die Verwaltung in Kulturfragen beraten sollte, war eines der zentralen Anliegen aus den Kulturkreisen. Dass dieses Anliegen abgelehnt wurde, ist für die Suisseculture nicht nachvollziehbar und wir hoffen, dass der Ständerat hier eine Korrektur anbringen wird.
Dass der Nationalrat die Motion der WBK ablehnte, in welcher diese Verbesserungen für Freischaffende im Bereich der sozialen Sicherheit verlangt, ist ein Wermutstropfen. Erfreulich hingegen ist, dass der Nationalrat bereits in der Herbstsession einem Antrag von Nationalrat Bortoluzzi zustimmte, gemäss welcher den Kulturschaffenden, die eine Unterstützung vom Bund erhalten, ein Beitrag an die Vorsorge einbezahlt werden soll und dass Bundesrat Couchepin die Ablehnung der Motion damit begründete, dass das Problem erkannt sei und Verbesserungen bereits geplant bezugsweise in Bearbeitung seien. In der Tat finden Verhandlungen zwischen einer Vertretung der Verbände der Kulturschaffenden, des Gewerkschaftsbundes und dem BSV statt. So ist zu hoffen, dass das Versprechen des Bundesrates schon am 20. März in die Tat umgesetzt werden kann und dass die Kantone, Gemeinden und private Förderer, dem Beispiel des Bundes folgen und ebenfalls einen Beitrag an die Vorsorge derjenigen Künstlerinnen und Künstler leisten, die von ihnen gefördert werden.


