Revision Arbeitslosenversicherungsgesetz
Das seco plant eine Teilrevision des AVIG. Dazu wurde ein erster Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Durch die erneute Streichung von Leistungen an die Versicherten, sollen Einsparungen erzielt werden, die die Fehlbeträge der Arbeitslosenversicherung sanieren sollen. Die Freischaffenden sind bei einigen Änderungsvorschlägen besonders betroffen:
Beitragszeit:
Die Taggelder einer Beitragszeit von 12 Monaten (innerhalb von 24) sollen von 400 auf 260 reduziert werden. Erst bei der Erreichung einer Beitragszeit von 15 Monaten sollen zukünftig 400 Taggelder ausbezahlt werden. Viele Freischaffenden, insbesondere SchauspielerInnen, erreichen nur dank einer bei der letzten Revision errungenen Spezialregelung (Verdoppelung der Tage bei einem Arbeitsverhältnis unter dreissig Tagen) eine Beitragszeit von 12 Monaten.
Versicherter Verdienst:
Die Freischaffenden waren schon bisher benachteiligt, da einkommensschwache Monate unter Umständen zu einem sehr tiefen durchschnittlichen Verdienst führen können, der dann für die Auszahlung massgeblich ist. Die Situation würde in Zukunft noch verschärft, da die Kompensationszahlungen bei einem Zwischenverdienst für die Berechnung des versicherten Verdienstes für eine folgende Rahmenfrist nicht mehr berücksichtigt werden sollen.
Die geplante Revision wäre ein massiver Rückschritt gegenüber der letzten Revision, bei der die Besonderheiten der Freischaffenden mindestens zum Teil berücksichtigt wurden. Sämtliche Kulturverbände haben die Vernehmlassungsvorlage zurückgewiesen.


