25.02.2009 - Erklärungen und Klarstellung zu MEDIA

Cinésuisse-Info an die Mitglieder der Verbände

Im Dezember 2007 hat das Parlament die Botschaft zum MEDIA-Abkommen an den Bundesrat zurückgewiesen, um nach besseren Lösungen zu suchen. Die Teilnahme am MEDIA-Programm wurde für zwei weitere Jahre bis Ende 2009 provisorisch genehmigt. Der Bundesrat führte im vergangenen Jahr weitere Gespräche mit der EU. Es waren nicht eigentliche Neuverhandlungen, weil es an den Positionen der EU nichts mehr zu ändern gab. Die Schweiz erreichte aber eine befriedigende Lösung: Die Schweiz kann ihre strengeren Werbevorschriften besser durchsetzen, indem ein Schlichtungsverfahren einberufen werden kann, falls Sendestaaten Schweizer Werbeverbote verletzen sollten. Damit hat die Schweiz die gleichen Rechte wie alle Mitgliedstaaten der EU.

Die EU schreibt nicht vor, wie Werbeverbote für Fernsehveranstalter in der Schweiz zu regeln bzw. zu lockern sind. Das Parlament ist frei, darüber zu entscheiden. Die Schweiz muss aber das sog. Herkunftslandprinzip anerkennen, wonach jeweils die Vorschriften des „Heimatstaates“ gelten (d.h. wenn Werbung für Bier oder Wein in Deutschland erlaubt ist, dann dürften auch die deutschen Werbefenster, welche in die Schweiz senden, dafür Werbung machen, sofern Alkoholwerbung in der Schweiz nicht generell verboten ist).

Die Schweiz hat mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) die Werbung für leichte Alkoholika (Bier und Wein) bereits eingeführt: Lokale und regionale TV-Stationen sowie alle kommerziellen Radioveranstalter haben seit 1. April 2007 die Möglichkeit, für leichte Alkoholika zu werben. Verboten ist dagegen Alkoholwerbung in nationalen und sprachregionalen Fernsehprogrammen in- und ausländischer Fernsehveranstalter, wie z.B. für die SRG-Programme. Politische und religiöse Werbung ist in der Schweiz für alle Fernsehveranstalter verboten.

Das Parlament muss nun das laufende MEDIA-Programm 2007 bis 2013 und den entsprechenden Rahmenkredit genehmigen. In sämtlichen Kommissionen des Ständerrats, insbesondere auch in der zuständigen Fernmeldekommission (KVF), war die Teilnahme am MEDIA-Programm völlig unbestritten. Bundesrat Couchepin hat die Vorteile, welche der Schweiz und dem Schweizer Filmschaffen aus dem Media-Abkommen erwachsen, in aller Deutlichkeit dargelegt.

Kontrovers diskutiert wurde jedoch die Änderung des RTVG. Die Fernmeldekommission des Ständerats will neu wieder sämtlichen Sendern jegliche Alkoholwerbung verbieten. Damit könnte die Schweiz dieses Verbot auch gegenüber ausländischen Werbefenstern geltend machen (dies entspricht der heutigen Situation). Es handelt sich dabei vorerst nur um einen Antrag der zuständigen Kommission, das letzte Wort hat dann das Parlament (zuerst während der März-Session der Ständerat, anschliessend im Sommer der Nationalrat).

Was bedeutet das nun? Unabhängig davon, wie das Werbeverbot in der Schweiz geregelt wird, MEDIA ist und bleibt unbestritten. Die Chancen für eine Teilnahme am MEDIA Programm sind damit weiterhin sehr gut. Sollte sich das Parlament tatsächlich zu einem absoluten Alkoholwerbeverbot für alle Sender entscheiden, dann hätte auch dies keine konkreten Auswirkungen auf die Teilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm. Erst wenn ausländische Werbefenster (primär deutsche, da in Frankreich Alkoholwerbung verboten ist) damit beginnen sollten, für Bier oder Wein zu werben (was sie eigentlich nicht dürften), müsste die Schweiz ein Schlichtungsverfahren einberufen. Davon ist man heute noch weit weg. Und auch in einem solchen Fall wäre das MEDIA-Programm nicht direkt davon betroffen.

Es besteht somit entgegen diverser Äusserungen in der Presse kein Grund zur Beunruhigung. Die Schweiz ist weiterhin auf MEDIA-Kurs.