Der Bundesverband Kamera in Deutschland publiziert folgendes auf seiner Website:
Dreharbeiten in Berlin abgebrochen – erhebliche Verletzungen des Arbeitszeitgesetztes
Die bundesweite anonyme Meldestelle zur Förderung der Tariftreue informiert:
Am vergangenen Freitag, den 15.08.2008 erschienen um 1.00 Uhr morgens Mitarbeiter des Berliner Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit – LAGetSi- an einem Drehort auf einem mit Steigern eingeleuchteten ehemaligen Bahnhofsgelände in Berlin-Halensee. Nach dem Herbeirufen der Produktionsleitung des Projektes “Im Angesicht des Verbrechens” der in Berlin ansässigen Typhoon AG wurden die Dreharbeiten um 01.30 abgebrochen. Am Vortag war Arbeitsbeginn für die ersten Stabmitglieder um 10.15 Uhr. Auch in den vorangegangenen Wochen kam es zu wiederholten und erheblichen Verletzungen des Arbeitszeitgesetztes (ArbZG). Neben dem LAGetSi wurden die zuständigen Stellen der Berufsgenossenschaft informiert.
Das ArbZG gilt für alle. Auch für Filmschaffende! Nur wenn 100% nach dem geltenden Tarifwerk gearbeitet wird (mit dem ArbZeitKonto, etc.) darf in gewissen Grenzen länger gearbeitet werden. Ohne korrekte Anwendung des Tarifvertrages gilt: Maximal 10 Std. pro Tag. Dann muß auch für den Letzten Schluß sein. Die Filmbranche darf kein gesetzesfreier Raum sein!
Bundesvereinigung. Denn auch Verbände sind gemeinsam stärker!
bvkamera
Bundesverband Kamera
Die Filmschaffenden
Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände


