Vorsorgestiftung Film und Audiovision (vfa)
Die Vorsorgestiftung Film und Audiovision (vfa) wurde 1985 gegründet und berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse der freischaffenden Arbeitnehmer, sowie der Arbeitgeber der Film- und Audiovisionsbranche. Sowohl Freischaffende als auch selbständig Erwerbende können der vfa beitreten, sofern sie Mitglied eines Stifterverbandes sind. Alle Mitglieder des SSFV können der vfa beitreten.
Versicherungskriterien
1. für freischaffende Mitarbeiter
In der vfa können alle temporär bechäftigten Arbeitnehmer der Mitglieder der Stifterverbände versichert werden. Es werden 12% des angegebenen AHV-Lohnes am Ende jedes Quartals mittels eines Abrechnungsformulars abgerechnet und an die Vorsorgestiftung Film und Audiovision überwiesen. Die Beiträge werden zu je 6% durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Es handelt sich hier angesichts der spezifischen Anstellungsverhältnisse um die für alle Beteiligten administrativ einfachste Lösung. Freischaffende Mitarbeiter (Techniker, Schauspieler, Filmgestalter usw.), welche der Vorsorgestiftung noch nicht angehören, können jederzeit beitreten.
2. für festangestellte Mitarbeiter
Als festangestellt gelten Mitarbeiter, welche über 3 Monate jährlich beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Diese sind im Rahmen des BVG-Vertrages bei der Vorsorgestiftung Film und Audiovision oder bei einem anderen registrierten Vorsorgeträger zu versichern. Bei Aktien-gesellschaften sind alle Lohnempfänger zu versichern (inkl. Inhaber). Arbeitgeber, die noch keiner Vorsorgeeinrichtung angehören, können sich – unabhängig von der Rechtsperson der Firma (AG, Einzelfirma, selbständig Erwerbende) – jederzeit der Vorsorgestiftung Film und Audiovision anschliessen. Ebenso ist grundsätzlich ein Übertritt aus einer anderen Vorsorgeeinrichtung (z.B. Auffangeinrichtung) möglich. .
Informationen und Kontakt:
Vorsorgestiftung Film und Audiovision, Postfach 2210, 8031 Zürich, Tel: 044 272 21 49 / sekretariat@vfa-fpa.ch
