Richtlohnsystem
Bei den Richtlöhnen gibt es drei Lohnstufen aufbauend auf der Berufserfahrung festgelegt. Die aufgeführten Richtlöhne sind empfohlene Bruttolöhne zuzüglich Ferienentschädigung. Sie gelten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit nachgewiesener Berufserfahrung. Je nach Qualifikation des Mitarbeiters, Projekt- und Produktionsbedingungen sind die Löhne von Fall zu Fall mit den Produzenten auszuhandeln.
Ein Wochenlohn bezieht sich auf 50 Arbeitsstunden, ein Tageslohn auf 9 Arbeitsstunden.
Lohnrunde 2011
An der letzten Sitzung der Paritätischen Kommission vom 10. Januar 2012 wurde eine Einigung bei den Wochenlöhnen im Bereich Spiel- und Dokumentarfilm erzielt. Die Verbände SFP (Schweizerischer Verband der FilmproduzentInnen), GARP (Gruppe Autoren Regisseure Produzenten) und IG (Interessengemeinschaft unabhängige Schweizer Filmproduzenten) stimmten einer gemeinsamen Richtlohnliste auf der Basis der SSFV-Liste 2009 zu. Aufgrund der marginalen Teuerung der letzten Jahre verzichtete das SSFV auf eine Anpassung der Ansätze.
Bei den Tageslöhnen im Werbe- und Auftragsfilmbereich gibt es noch keine Einigung. Zur Zeit laufen intensive Gespräche zwischen den Vorständen des SSFV und der SFA (Swissfilm Association). Wir gehen davon aus, dass diese im ersten Quartal 2012 zu einem Abschluss kommen. Bis dahin empfehlen wir weiterhin die Tageslohnansätze der SSFV-Liste 2009.
Rabattsystem bei Tageslöhnen
Die reduzierten Ansätze dürfen nur zur Anwendung gebracht werden, wenn seitens der Produktion die Anstellungsdauer schon bei Buchung mit 5 oder mehr Tagen vereinbart wird. Die Anzahl der effektiv geleisteten Arbeitstage bestimmt den Rabattsatz für die gesamte Arbeitsdauer.
Die Ansätze für Überstunden und Nachtzuschläge berechnen sich auf Basis des zur Anwendung kommenden Tageslohnes.
