Aufnahmebedingungen
Mitglied werden im SSFV können alle, die als Schauspieler oder Filmschaffende arbeiten. Folgende Grundsätze müssen erfüllt sein:
- In der Schweizer Film- und Audiovision tätige Arbeitnehmer/innen, freischaffend oder festangestellt
- Fundierte Ausbildung und/oder adäquate berufliche Erfahrung
- Unterstützung der Verbandsziele des SSFV
- Anerkennung der Statuten
Filmschaffende, die sich noch in der Ausbildung befinden oder noch nicht genügend Berufserfahrung haben, können während längstens zwei Jahren als “in Ausbildung“ aufgenommen werden.
Aufnahmeverfahren
Interessenten können sich im Sekretariat oder per Email melden. Sie erhalten dann die Anmeldeunterlagen.
Sie können aber auch gleich die auf dieser Seite verfügbaren Dokumente Aufnahmeverfahren und Berufserfahrung ausfüllen und dem Sekretariat SSFV zukommen lassen.
Das Aufnahmegesuch wird den Berufsgruppen weitergeleitet und dem Vorstand vorgelegt und dieser entscheidet dann über die provisorische Aufnahme. Die definitive Aufnahme wird jeweils jährlich von der Generalversammlung bestätigt.
Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 420.- pro Jahr oder CHF 35.- pro Monat.
Mitglieder mit dem Status “in Ausbildung” können einen ermässigten Mitgliederbeitrag beantragen. Das Beitragsreglement gibt dazu, und zu anderen Ausnahmen, aufschluss.
